Neues Paket bringt Start-up-Mitarbeiterbeteiligung und neue Gesellschaftsform „Flexible Kapitalgesellschaft“ – Entlastung von 60 Mio. Euro pro Jahr
Justizministerin Alma Zadić und Finanzminister Magnus Brunner präsentierten ein umfangreiches Maßnahmenpaket für den Start-up-Standort Österreich. Damit sollen unternehmerische Innovationen gefördert werden. Künftig werden die Möglichkeiten erweitert, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Unternehmenserfolg zu beteiligen, die neue Gesellschaftsform „Flexible Kapitalgesellschaft“ eingeführt und das GmbH-Mindeststammkapital auf 10.000 Euro abgesenkt. Um diese Änderungen in die Wege zu leiten, wurde das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 gemeinsam mit dem Start-up-Förderungsgesetz in Begutachtung geschickt. Zudem ist eine Evaluierung des Gesetzes in fünf Jahren vorgesehen.
Finanzminister Magnus Brunner: „Start-ups sind ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor und Treiber für Innovationen. Wir haben nun an wichtigen Schrauben gedreht, um unseren Standort für Start-ups noch attraktiver zu machen. Mit diesem Paket verbessern wir das Umfeld für junge Unternehmerinnen und Unternehmer, die Risiken eingehen, um Innovationen zu schaffen. Außerdem setzen wir attraktive Anreize, um unsere Talente in Österreich zu halten.“
Justizministerin Alma Zadić: „Österreich war schon immer ein Land der Erfinder:innen und der Gründer:innen. Wir brauchen Innovation – etwa im gemeinsamen Kampf gegen den Klimawandel wo innovative, grüne Konzepte und Geschäftsideen von entscheidender Bedeutung sind. Mit der Novelle des Gesellschaftsrechts schaffen wir dafür nun die notwendigen Rahmenbedingungen. Teil der Novelle ist eine neue Rechtsform, die sog. „Flexible Kapitalgesellschaft“, oder auch kurz „FlexKap“. Mit der FlexKap verbinden wir die Vorteile einer GmbH mit denen einer AG – und ermöglichen somit einfaches und flexibles Gründen.“
Innovationskraft stärken – Rechtssicherheit und Arbeitnehmer:innenschutz sicherstellen
Seit 2011 wurden in Österreich mehr als 3.300 Jungunternehmen gegründet – das entspricht in etwa 25.000 Beschäftigten. Für die spezifischen Bedürfnisse der Start-Ups wird zudem die neue Gesellschaftsform „Flexible Kapitalgesellschaft“ geschaffen. Damit erhalten die Jungunternehmen größere Freiheit zur individuellen Ausgestaltung und erweiterte Möglichkeiten zur Mitarbeiterbeteiligung, als sie das derzeit geltende GmbH-Recht bietet. Dabei wird sichergestellt, dass den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei Beschlüssen, die eine Änderung der Rechte der Unternehmenswert-Beteiligten im Nachhinein bewirken, ein Mitspracherecht garantiert ist. Ebenso wird gewährleistet, dass Arbeitnehmer:innen beim Bilanzgewinn nicht wirtschaftlich schlechter gestellt werden als die Gründer:innen selbst – deshalb werden sie grundsätzlich am Bilanzgewinn und Liquidationserlös im Ausmaß ihrer Kapitalbeteiligung beteiligt. Zugleich wird gewährleistet, dass diese Art der Unternehmensanteile einfach – also in Schriftform – übertragen werden können.
Zudem wird es möglich sein, FlexKaps einfach und unbürokratisch in eine AG oder in einer GmbH umzuwandeln – ganz den jeweiligen unternehmerischen Erfordernissen eines erfolgreichen Jungunternehmens entsprechend.
Die Absenkung des GmbH-Mindeststammkapitals auf 10.000 Euro stellt eine weitere Vereinfachung zur Unternehmensgründung dar. Damit einher geht auch eine Absenkung der Mindestkörperschaftsteuer um über 70 %. Die Mindestkörperschaftsteuer beträgt 5 % des gesetzlichen Mindeststammkapitals.
Eine Herausforderung für Start-ups und junge Unternehmen ist die Liquidität, weshalb diese Jungunternehmen dringend benötigte, hochqualifizierte Arbeitnehmer statt in Geldform oft in Form von Unternehmensanteilen bezahlen.
„Dry-Income“ Problem gelöst, fairere Besteuerung
Bisher mussten Start-ups dafür ihre Anteile zum Zeitpunkt der Abgabe bewerten, damit diese versteuert werden konnten. Das war kostenintensiv und aufwendig. Dieses Problem entfällt künftig. Außerdem mussten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei dem Erhalt eines Unternehmensanteils bisher Steuern bezahlen, obwohl kein Geld geflossen ist („Dry-Income“), aus dem die Steuerpflicht bezahlt werden konnte. Auch dieses Problem wird nun gelöst. Darüber hinaus erfolgt künftig die steuerliche Behandlung wie folgt: Eine Besteuerung erfolgt nicht wie bisher schon bei Einräumung der Mitarbeiterbeteiligung, sondern es gibt einen Besteuerungsaufschub – in der Regel bis zur tatsächlichen Veräußerung der Anteile, womit erst Steuern bezahlt werden müssen, wenn auch Geld fließt.
Durch die pauschale Besteuerung zu 75% mit dem festen Steuersatz von 27,5% wird dem Umstand Rechnung getragen, dass insbesondere ein etwaiger Wertzuwachs der Unternehmenswertanteile Einkünften aus Kapitalvermögen gleichgestellt wird. Die übrigen 25% werden auf Basis des Einkommensteuertarifs besteuert.
Zu den geplanten Maßnahmen erklärt Finanzminister Magnus Brunner:
„Wir schaffen ein eigenes steuerliches Modell für Start-up-Mitarbeiterbeteiligungen – und stärken damit die Mitarbeiterbindung. Als weiteren Schritt setzen wir gesellschaftsrechtliche Maßnahmen zur Förderung von Unternehmensgründungen und senken die Mindestkörperschaftssteuer um zwei Drittel ab. In Summe entlasten wir damit unseren Wirtschaftsstandort mit rund 60 Millionen Euro pro Jahr. Damit stärken wir den Standort Österreich und machen ihn fit für unsere Start-ups.“
Justizministerin Alma Zadić betont: „Mit der Einführung der FlexKap stärken wir die Position Österreichs am internationalen Arbeits- und Innovationsmarkt nun nachhaltig, indem wir einfache Gründungen mit geringem Mindestkapitaleinsatz und hoher Flexibilität ermöglichen. Damit erleichtern wir die Unternehmensgründung insbesondere für junge Menschen, die noch am Anfang ihres Berufslebens stehen.“
Mehr Informationen: bmf.gv.at/start-up-paket